Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Der Eisleber Frühlingslauf wird nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) unter Aufsicht des Landessportbundes Sachsen-Anhalts veranstaltet. Veranstalter des Eisleber Frühlingslaufs ist der Sport- und Spielverein Eisleben e.V. (Wiesenweg 5, 06295 Lutherstadt Eisleben) sowie der Kreissportbund Mansfeld Südharz e.V. (Wiesenweg 5, 06295 Lutherstadt Eisleben).

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensjahr erreicht hat.

(2) Das Mitführen von Babyjoggern oder Hunden ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

(3) Sportgeräte, die in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden.

(4) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.

(5) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

(6) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

§ 3 Anmeldung

(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an den Veranstalter darstellt, ist durch Einsendung des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldeformulars oder über die Online-Anmeldung unter www.eisleberfrühlingslauf.de möglich. Bei Anmeldungen per E-Mail an meldung@ssv-eisleben.de muss die Kopie des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldeformulars angefügt sei. Anmeldungen Per Telefon oder Telefax werden nicht angenommen.

(2) Jeder Teilnehmer kann sich selbst nur einmal für eine Disziplin anmelden. Doppelte Anmeldungen in der gleichen Disziplin werden nicht akzeptiert, d. h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person in einer Disziplin entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung des Organisationsbeitrages.

(3) Mit der verbindlichen Abgabe des Angebots durch den Teilnehmer werden durch dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. des Anklickens die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Für die Startberechtigung muss der Organisationsbeitrag beim Veranstalter fristgerecht eingegangen sein und der Teilnehmer die Meldebestätigung erhalten haben.

(4) Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung eine Registrierungsbestätigung per E-Mail. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(5) Das Meldegeld, bestehend aus dem Organisationsbeitrag zzgl. des Entgelts für gebuchte Zusatzleistungen wie z. B. die Medaillen, wird mit der Anmeldung sofort zur Zahlung fällig. Der Veranstalter nimmt Entgelte für Zusatzleistungen ggf. im Namen und auf Rechnung Dritter ein.

(6) Die Zahlungen bei Online-Anmeldung erfolgt per Lastschriftverfahren. Bei der Anmeldung mittels Anmeldeformulars, ist die Zahlung nur per Überweisung möglich. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift per Überweisung nach 3 Banktagen werden grundsätzlich nicht angenommen. Nachmeldungen im Meldebüro sind nur per Barzahlung möglich.

(7) Die Meldebestätigung wird nach dem regulären Meldeschluss an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Die Meldebestätigung enthält einen persönlichen Bestätigungscode, der bei der Abholung im Meldebüro vorgelegt werden muss. Ohne Bestätigungscode ist keine Teilnahme möglich. Es erfolgt keine Rückzahlung des Organisationsbeitrages bei Nichtvorlage.

(8) Die Startunterlagen müssen persönlich bzw. unter Vorlage einer persönlich unterschriebenen Vollmacht des Teilnehmers gemeinsam mit der Meldebestätigung im Meldebüro abgeholt werden.

(9) Eine Zusendung der Unterlagen ist nicht möglich.

(10) Bei Minderjährigen muss eine vom Sorgeberechtigen persönlich unterschriebene Bestätigung zur Teilnahme des Minderjährigen vorgelegt werden. Eine Teilnahme ist sonst nicht möglich. Es erfolgt keine Rückzahlung des Organisationsbeitrages bei Nichtvorlage.

(11) Die Startunterlagen sind sofort auf Vollständigkeit zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.

(12) Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.

(13) Der Veranstalter setzt für einzelne Disziplinen ein organisatorisches Limit fest, der in der Ausschreibung der betroffenen Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 4 Ummeldungen

(1) Ein Disziplinwechsel (z. B. Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken) innerhalb derselben Veranstaltung ist vorbehaltlich freier Kapazitäten und behördlicher Genehmigungen für bereits angemeldete Teilnehmer kostenpflichtig möglich. Dann ist jeweils der Differenzbetrag zu dem zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden, ggf. höheren Organisationsbeitrag zu zahlen; bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie verbleibt es bei dem dafür geltenden Organisationsbeitrag.

(2) Zusätzlich fällt für jede Umbuchung nach dem regulären Anmeldeschluss eine gesonderte Umbuchungspauschale von 5,- EUR an.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Nach erfolgter Anmeldung besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Rückerstattung des Meldegeldes oder Ausstellung eines Gutscheines für eine folgende Veranstaltung.

§ 6 Zeitmessung

(1) Die Zeitmessung erfolgt mittels Transponder, der am Fuß zu befestigen ist. Dieser darf nicht verändert werden, da sonst die Zeitmessung nicht garantiert werden kann. Die Rückgabe des Transponders erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltung. Bei Verlust oder bei Einbehalt des Transponders wird dem Teilnehmer eine Gebühr zur Wiederbeschaffung von 100,00 € in Rechnung gestellt.

(2) Es werden die Bruttozeiten erfasst. Die Platzierung erfolgt gemäß der DLO ausschließlich per Bruttozeiten.

(3) Einsprüche werden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Deutschen-Leichtathletik-Verbandes bearbeitet. Ein Protest gegen die Platzierung ist innerhalb von 30 Minuten nach Bekanntgabe der inoffiziellen Ergebnisliste an das Kampfgericht zu stellen.

§ 7 Regelwidriges Verhalten

(1) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Die Startnummer ist auf der Brust zu tragen.

(2) Beim Nordic Walking sind zwingend Walkingstöcke zu verwenden.

(3) Die Begleitung von Teilnehmern mit Fahrrädern etc. ist nicht gestattet. Wird ein Teilnehmer von einem nicht genehmigten Fahrrad oder anderem Begleitfahrzeug begleitet und betreut, erfolgt seine sofortige Disqualifikation.

(4) Das Mitführen von sonstigen Hilfsmitteln wie Musikgeräten oder die Nutzung leistungssteigernder Mittel ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation.

(5) Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung, dass keine weiteren Vorteile und Zahlungen von Dritten empfangen werden, die über den tatsächlichen Aufwand zur Teilnahme an der Veranstaltung hinausgehen.

§ 8 Siegerehrungen

(1) Präsente zur Siegerehrung werden ausschließlich im Rahmen der Siegerehrungen ausgegeben. Ein Anspruch auf nachträgliche Übergabe besteht nicht.

§ 9 Zusatzleistungen

(1) Ansprüche von bestellten Zusatzleistungen (z. B. Medaillen), die am Veranstaltungstag nicht genutzt oder abgeholt werden, verfallen mit Ende der Veranstaltung.

§ 10 Änderung und Ausfall der Veranstaltung

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund von behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder diese komplett abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Die Rückerstattung des Organisationsbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz. Dem Sportler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Anteil geringer war.

§ 11 Haftungsausschluss

(1) Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

(2) Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmer mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird durch den Veranstalter keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte.

(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

§ 12 Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (analoge oder digitale Filme, digitalen Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, weiterverarbeitet und veröffentlicht werden, soweit die sonstigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere des Kunsturhebergesetzes) eingehalten werden.

(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers während der Veranstaltung an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er diese Dienstleistung nutzen möchte.

(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen Dritten (derzeit Lausitzer-Sportevents e. V., Rosa-Luxemburg-Str. 16A, 01945 Hohenbocka) zum Zweck des Abgleichs der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

(5) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Gravur von Medaillen während der Veranstaltung an einen kommerziellen Dienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er diese Dienstleistung nutzen möchte.

(6) Es werden personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Darstellung von Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(7) Es werden personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Überprüfung und Darstellung des aktuellen Meldestatus im Internet veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

Der Veranstalter wird Vorkehrungen treffen, dass die Daten nicht ohne Authentifizierung im Internet zugänglich sind.

(8) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. weitere Daten werden im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der Veranstaltung durch die die jeweilige Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der in Abs.1 genannten Daten zu diesem Zweck ein. Die individuelle ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) bleibt von dieser Einwilligung unberührt.

(9) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abse. 3, 5 und 6 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

§ 13 Widerrufsrecht

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Lutherstadt Eisleben.

Lutherstadt Eisleben, November 2016